Wir sind eine Wahlarztordination
Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist jeder niedergelassene Arzt, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse des Patienten hat.
Wenn sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, dann bedeutet das für sie als Patient, dass sie das Honorar zunächst vollständig selbst bezahlen müssen.
Danach habe sie die Möglichkeit, sich einen gewissen Anteil von ihrer Kasse rückerstatten zu lassen, indem sie die Honorarnote mit einem Ansuchen um Kostenersatz einreichen.
Selbstverständlich informieren wir sie vor Beginn jeder Behandlung über die voraussichtlichen Kosten, die auf sie zukommen können.
Für ärztliche Leistungen, die die Kassen auch den Kassenärzten bezahlen, erhalten sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes refundiert. Bei den meisten Kassen liegt der Betrag, den sie zurückerhalten, bei bis zu 80% des Kassentarifes (nicht der bezahlten Summe!). Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, werden nicht rückerstattet. Nach Rückerstattung durch ihre Krankenkasse bekommen sie auch bei ihrer Privatversicherung gemäß ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag einen zusätzlichen Kostenersatz (z.B. Wahlarztklausel).